PC-Spezialist Coesfeld

Bernhard-von-Galen-Str. 7, 48653 Coesfeld , Deutschland


Nahezu täglich kommen neue IT-Komponenten auf den Markt und fortlaufende EDV-Innovationen ermöglichen die Schaffung noch nie dagewesener Produkte. Die Folge: Es gibt ein reichhaltiges, aber schnell auch unübersichtliches Angebot an Hardware und Software. Viele neue Produkte und Möglichkeiten verursachen aber oftmals auch viele neuen Probleme und Konflikte.
Was tun, wenn der Computer langsam wird, wenn das Smartphone kaputt ist und das Tablet einfach nicht tut, was es soll? Egal, welches Computerproblem Sie haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Computer-Fachmann in Coesfeld.
Seit 2004 ist man bei PC-SPEZIALIST Coesfeld auf immer neue Anforderungen vorbereitet. Das Team von PC-SPEZIALIST in Coesfeld kümmert sich in der Bernhard-von-Galen-Straße 7 um die Aufrüstung, Einrichtung und Reparatur von Desktop-PCs, Notebooks und Tablets. Auch die Displayreparatur oder den Akkutausch für Smartphones übernehmen wir für Sie.


(Eigene Beschreibung des Gewerbes)
www.pcspezialist.de/coesfeld

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 17:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen

Impressum des Gewerbes

Bernhard-von-Galen-Str. 7, 48653 Coesfeld , Deutschland

USt-IdNr: DE815331277
E-Mail: info@atc-coesfeld.de
Telefon: 02541844990

Die europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr

Zusätzliche Rechtshinweise:

Alpha Technology Centrum Coesfeld
Inhaber Matthias Kirchesch
Bernhard-von-Galen-Str. 7
48653 Coesfeld
Tel 025418744990
Fax 025418449922
Mail info@atc-coesfeld.de

Ust.ID DE 815 331 277
Gerichtsstand: Coesfeld

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Warenverkauf und Dienstleistungsaufträge

1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen
Geschätsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur
anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern
lediglich um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag des
Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
b) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die
einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit
vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden oder ihm die Möglichkeit verschafft
worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten. Dies geschieht in der Regel über
die Internetauftritte der entsprechenden Hersteller.
c) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet,
so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der
Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank. Lehnen diese den Antrag des Kunden ab,
bleibt es uns auch ohne Begründung Überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf
die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware vor Ablehnung des Antrags
ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten des Lagerortes zur
Sicherung an uns nehmen.

3. Preise und Zahlung
a) Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis
entweder sofort in bar oder per ec-cash zu zahlen. Soweit Leistungen gegen Rechnung erfolgen, ist
der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
b) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Installation, Schulung oder sonstige
Nebenleistungen. Versenden wir auf Wunsch des Kunden die Ware so werden Liefer- und
Transportkosten gesondert berechnet. Angebote an Unternehmer verstehen sich stets zuzüglich der
jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
a) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit
oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug,
Zahlungsrückständen aus anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir
vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheit zu
verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zurückzubehalten
und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Anspruche aus dem Vertragsverhältnis
sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu vertreten hat.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.

5. Lieferung, Annahmeverzug
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über
die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zurückerstatten. Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie
ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet haben. lst der Kunde Kaufmann, so ist die
Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder
Die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
b) lm Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter
Umstande, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von
Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material, Energie,
Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten)
verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen durch diese
Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit. In diesem Fall wird der Kunde
unverzüglich hierüber benachrichtigt.
c) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
d) Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei verweigerter Annahme
sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist
die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu
verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt sein, wenn eine Partei einen
höheren oder niedrigeren Schaden nachweist.
e) Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum vorgesehenen Termin
abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz einmaliger schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist (
3 – in Worten drei - Monate) nicht, geht das Reparaturgut incl. aller überlassenen Daten und
Zubehörs in unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung entstehenden
Schaden zu ersetzen.

6. Gefahrenübergang
Der Gefahrübergang erfolgt bei Lieferungen an Unternehmer mit der Warenübergabe, beim
Versendungsverkauf mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Bei Lieferungen an
Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auch im
Falle des Versendungskaufs erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Der Übergabe
steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

7. Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst
dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie
solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. lst der Käufer
Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.
b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen
werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des
Kunden.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
d) Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den
Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen
Den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig
davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser
Forderung ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in
Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines lnsolvenzverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung vorliegt. lst dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets
für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder
Verbindung mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen
Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen
Sache, bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der
Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der
genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung
oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
f) lst der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder
ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er
nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die
Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann
berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf
uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
g) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe
aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen
angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
h) lm Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem
Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl, Elementarschäden wie
Überschwemmungen und Unwetter sowie Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser
Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

8. Gewährleistung
a) Handelt der Kunde bei dem Kauf in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit, so ist eine Haftung für Sachmängel beim Verkauf gebrauchter Sachen
ausgeschlossen und beim Verkauf neuer Sachen auf ein Jahr begrenzt. Vorstehende
Haftungsfreizeichnungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wenn die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gelten auch nicht bei Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine
vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen. lm Übrigen richten sich die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln
an der Kaufsache nach den gesetzlichen Regelungen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts
anderes ergibt.
b) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr setzen Mängelansprüche voraus, dass der Kunde seinen
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
c) lst der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es
sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
d) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen des
jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt2 b) dieser AGB als ergänzend vereinbart.
e) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei
Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind
daher Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die
Vorschriften über Installation, Hardware- und Softwareumgebung sowie Einsatz und
Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände
nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Mängelansprüche bestehen auch nicht bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß
lnstandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.

9. Garantie, Abwicklung von Fremdgarantien
a) Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so
kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage aus dieser Garantie keine
Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten sondern nur Ansprüche auf
Nachbesserung. Auch kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware
oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparaturdauer herleiten. Die Garantiefrist beginnt mit der
Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch Nachbesserung nicht unterbrochen oder
gehemmt. Ohnehin bestehende gesetzliche Ansprüche werden durch diese Regelung nicht
eingeschränkt.
b) Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges
Leistungsversprechen des Herstellers. Herstellergarantien begründen daher für uns keinerlei
Verpflichtung. lm Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der
Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich
aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Gegen eine Aufwandspauschale sind wir aber
bereit, die Garantieabwicklung mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden durchzufuhren. Hierzu
bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.

10. Schadensersatz
a) Wir haften gegenüber dem Kunden für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter, sonstige
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen in Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn Pflichten verletzt werden, die für die Erfüllung und
Erreichung des Vertragszweckes wesentlich sind (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung dem
Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
Sofern unsere vertragliche Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
b) Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter
Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von
verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Bei Verlust von Daten haften wir nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit und nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung
durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.

11. Gerichtsstand und Rechtswahl
a) lst der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches
Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, so wird als Erfüllungsort für Zahlung und
Lieferung sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz (Coesfeld) vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir
auch berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen
Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten zwischen uns und dem Kunden nicht.

12. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Textform. Das
gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Lieferbedingungen:

Abholung im Ladenlokal; nach Absprache Anlieferung durch Fahrer möglich